AGB
0. Präambel
0.1. Die Unternehmen Bergbahnen Rosshütte Seefeld Tirol Reith AG, den Skilft Geigenbühel und dem Skilift Birkenlift – in weiterer Folge als Unternehmen bezeichnet - bieten mehrere gemeinsame Karten/Tickets für die Nutzung der Anlagen der vorgenannten Unternehmen im Winter bzw. bieten sie (teilweise) mehrere gemeinsame Karten/Tickets für die Nutzung von Anlagen einiger der vorgenannten Unternehmen im Sommer an und Karten/Tickets für die Nutzung (nur) ihrer eigenen Anlagen, bzw. Tickets von weiteren Pools mit eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. Tirol Snow Card / Freizeitticket Tirol) an. In weiterer Folge werden diese Karten, Tickets, Pässe gemeinsam als „Ticket“ bezeichnet.
0.2. Zur Regelung der vertraglichen Beziehung - zwischen den Kunden und dem jeweils verkaufenden Unternehmen - in Zusammenhang mit diesen Angeboten, werden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart.
1. Geltung, Änderungen der Geschäftsbedingungen
1.1. Die nachstehenden Bedingungen (nachfolgend „AGB“) sind Bestandteil des mit uns geschlossenen Beförderungsvertrages. Mit dem Erwerb des jeweiligen Tickets stimmt der Kunde der Anwendung der AGB zu und werden diese als Teil des Vertragsverhältnisses vereinbart
1.2. Gegenbestätigungen, Gegenangebote oder sonstige Bezugnahmen von Ihnen, unter Hinweis auf Ihre Geschäftsbedingungen widersprechen wir hiermit. Abweichende Bedingungen von Ihnen gelten nur, wenn das von uns schriftlich bestätigt worden ist.
1.3. Die jeweils aktuelle Version der AGB ist im Internet abrufbar, in den Kassenbereichen ausgehängt und wird dem Kunden auf Wunsch ausgedruckt übergeben.
2. Preise, Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben in Informations- oder Werbungsmaterialien sowie auf unserer Website sind unverbindlich.
2.2. Für den Erwerb der Tickets gilt der zum Zeitpunkt des Kaufes bekannt gegebene Preis bzw. Leistungsumfang
2.3. Die einzelnen Leistungen, zu denen das jeweilige Ticket berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmern erbracht. Das Unternehmen, das das Ticket verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als dessen Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und für die Folgen allfälliger Zwischenfälle ist daher das Unternehmen verpflichtet, in dessen (Ski)-Gebiet sich ein Vorfall ereignet; vertragliche Ansprüche (z.B.: aus der Pistensicherung oder der Beförderung) werden daher von dem Unternehmen, in dessen (Ski)-Gebiet sich ein Vorfall ereignet hat, bearbeitet.
2.4. Wie allgemein bekannt ist und wie dies auch seit Beginn des kommerziellen Wintersports im gesamten Alpenraum jedes Jahr üblich ist und war, sind nicht immer jederzeit alle Anlagen/Pisten aller Bergbahnen durchgehend geöffnet. Es ist allgemein bekannt und üblich, dass es in jedem Jahr immer wieder zu solchen geringfügigen Einschränkungen kommen kann, wobei ungeachtet dessen in jedem Fall dennoch die überwiegende Anzahl an Leistungen zur Verfügung steht.
3. Umtausch, Rückvergütung, Verlust
3.1. Mehrtägige Tickets sind nur an aufeinanderfolgenden Tagen gültig. Eine Unterbrechung ist, ausgenommen im Fall von Wahlabos, nicht möglich.
3.2. Ein nachträglicher Umtausch, eine Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich.
3.3. Auch bei mehrtägigen Tickets und Saisonkarten steht nach einem Sportunfall oder bei Krankheit kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung des Entgeltes zu. Voraussetzung für dennoch mögliche Kulanzleistungen sind:
• Die Hinterlegung des Tickets unverzüglich nach dem Unfall an einer unserer Kassen;
• Die Beibringung eines ärztlichen Attests bis spätestens zum dritten Tag nach dem Sportunfall bzw. dem Eintritt der Krankheit.
3.4. Verlorene Tickets werden nicht ersetzt.
4. Einschränkungen auf Grund der weltweiten COVID-19 Pandemie
4.1. Es ist allgemein bekannt, dass weltweit Beschränkungen und Einschränkungen auf Grund der COVID-19 Pandemie bestehen, welche auch für die Beförderung mit den Seilbahnanlagen und die Nutzung der Einrichtungen, die mit dem Ticket genutzt werden können, zu beachten sind (z.B. Abstandsregeln, Beschränkung der Anzahl der beförderten Personen, Bestimmungen über die maximale Anzahl an Gästen, Regelungen für den Kassen-, Einstiegs- oder Ausstiegsbereich, Reduktion der Betriebszeiten, Regelungen zu Grenzkontrollen oder Grenzübertritten, etc.). Dabei sind die jeweils - auf Grund der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen – aktuellen Bestimmungen zu beachten. Dieses Risiko ist Ihnen bei Erwerb des Tickets bekannt und bewusst.
4.2. Die Einhaltung der den Besuchern von Skigebieten allenfalls behördlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Schutzmaßnahmen (z.B. zur Eindämmung einer Pandemie) liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Sollte der Kunde die von ihm zu beachtenden behördlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Schutzmaßnahmen (z.B. Nachweis einer Impfung oder eines Testes, Tragen einer Maske, Abstandsregeln etc.) nicht einhalten können oder wollen, so kann keine Beförderung erfolgen. In diesem Fall entsteht ihm kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung der von ihm für einen Skipass bezahlten Kosten.
4.3. Für den Fall, dass es neuerlich/wiederum/weiterhin zu Einschränkungen in Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie kommen sollte, gelten die Bestimmungen laut der Pandemie-Rückvergütungsgarantie (siehe das entsprechende Informationsblatt).
5. Kontrollen
5.1. Die Beförderung erfolgt nur nach dem Erwerb eines gültigen Tickets und nach Durchführung einer Zutrittskontrolle.
5.2. Tickets sind dem Seilbahnpersonal auf Verlangen vorzuweisen und bei Bedarf auszuhändigen, dies insbesondere, um die Berechtigung zur Beförderung überprüfen zu können. Bei Verweigerung dieser Verpflichtung kann der Datenträger gesperrt und die Beförderung verweigert werden.
5.3. Bei missbräuchlicher Verwendung (wie z.B. Missachtung der für den sicheren Betrieb notwendigen Anordnungen, Verwendung eines ermäßigten Ticktes ohne Erfüllung der Voraussetzungen einer Ermäßigung, Verwendung eines Tickets eines anderen Kunden, etc.) werden Tickets ersatzlos eingezogen.
6. Ermäßigungen
6.1. Grundlagen zum Erhalt eines ermäßigten Tickets sind unaufgefordert beim Kartenkauf und dem Seilbahnpersonal gegenüber auf Verlangen mit einem Lichtbildausweis nachzuweisen.
7. Chipkarten
7.1. Die Tickets werden i.d.R. auf Chipkarten gegen eine Depotgebühr von aktuell EUR 4,00 ausgegeben. Die Rückgabe der unbeschädigten und funktionstüchtigen Chipkarten erfolgt bei den im Kassenbereich aufgestellten Chipkarten-Automaten bzw. bei einer unserer Kassen. Alternativ kann bei einigen Verkaufsstellen auch eine Ausgabe der Skipässe auf Einweg-Keytix erfolgen - bei diesen Tickets fällt keine Depotgebühr an. Beim Online Verkauf können je nach Anbieter andere Chipkartengebühren anfallen. Bei einer Übermittlung der Keycards per Post, wird eine Bearbeitungsgebühr von 6€ einbehalten.
8. Beförderungsbedingungen und Pistenregeln
8.1. Die an den jeweiligen Seilbahnanlagen ausgehängten Beförderungsbedingungen und Gesetze sind Bestandteil des Beförderungsvertrages.
8.2. Die ausgehängten Beförderungsbedingungen, Gesetze und die Pistenregeln/FIS-Regeln sind einzuhalten sowie Absperrungen und Anordnungen des Liftpersonals zu beachten.
8.3. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen bzw. Bestimmungen erfolgen der Ausschluss von der Beförderung und der entschädigungslose Entzug des Tickets.
9. Vertragsdauer und Haftung
9.1. Der Beförderungsvertrag wird nur für die Nutzung der jeweils geöffneten Bereiche (Seilbahnanlagen, Pisten, Skirouten, etc.) während der bekannt gegebenen Betriebszeiten (untertags oder für den Abendbetrieb) abgeschlossen. Vertragliche Ansprüche bestehen daher nur für die Dauer der jeweils (für das vom Kunden besuchte Skigebiet) bekannt gegebenen Betriebszeiten und nur für die geöffneten Bereiche. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nach dem Ende der Betriebszeiten Instandhaltungsarbeiten (zB Einsatz von Pistenfahrzeugen, Seilwinden, etc.) erfolgen, dass dabei Hindernisse (zB Kabel, Seile, Schläuche, etc.) im Bereich der Pisten bzw. Skirouten liegen können, dass dadurch große Gefahren entstehen können und dass außerhalb der Betriebszeiten keine Sicherung vor Gefahren erfolgt.
9.2. Eine Verantwortung bzw. Haftung des jeweiligen Unternehmens besteht – während der bekannt gegebenen Betriebszeiten - nur für den markierten Pistenbereich bzw. die Seilbahnanlagen. Im freien Skiraum ist der Kunde eigenverantwortlich und zur Gänze auf eigenes Risiko unterwegs. Im freien Skiraum werden keinerlei Sicherungsmaßnahmen, insbesondere keine Absicherungen, Kontrollen, Sperren, etc. ergriffen. Ausnahmsweise dennoch getroffene Maßnahmen sind freiwillig und begründen keinerlei Verpflichtung für die Zukunft.
10. Web-Shop(s)
10.1. Sie können aus den im/in den Web-Shop(s) des jeweils verkaufenden Unternehmens angebotenen Produkten auswählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln.
10.2. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab.
10.3. Gegebenenfalls erhalten Sie ein Bestätigungs-E-Mail.
10.4. Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt.
10.5. Alle Preise, die auf den jeweiligen Websites angegeben werden, verstehen sich einschließlich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Die entsprechenden Versandkosten werden Ihnen im Bestellformular angegeben und sind von Ihnen zu tragen.
10.6. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Waren in unserem Eigentum. Gutscheine erlangen erst bei vollständiger Bezahlung des Kaufentgeltes Gültigkeit.
10.7. Die Zahlungsmodalitäten werden von dem jeweils verkaufenden Unternehmen festgelegt.
10.8. Gutscheine können an den Kassen eingelöst werden. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Es besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung von nicht eingelösten Gutscheinen.
10.9. Die in den Web-Shop(s) des jeweils verkaufenden Unternehmens zur Verfügung gestellten Angaben werden automationsunterstützt verarbeitet. Sie sind verpflichtet, die bei der Bestellung einzugebenden Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben haften Sie für alle daraus entstehenden Kosten, Schäden und Nachteile.
10.10. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter die Ware bzw. bei Teillieferungen die letzte Lieferung in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie das verkaufende Unternehmen mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail an die Adresse
info@bergbahnen-seefeld.com) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Auf Grund von erworbenen Tickets/Skipässe werden Dienstleistungen in Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen innerhalb des vereinbarten Zeitraums erbracht. Dazu nehmen Sie zur Kenntnis, dass für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht besteht, so dass ein Rücktritt von dem im Wege des Fernabsatzes abgeschlossenen Vertrag ausgeschlossen ist (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG). Wenn Sie Gutscheine zur Erbringung solcher Dienstleistungen erwerben, ist auch in Bezug auf den Gutscheinkauf ein Widerruf auf Grund dieser Bestimmung ausgeschlossen.
10.11. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden alle von Ihnen geleistete Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei dem verkaufenden Unternehmen eingegangen ist, rückerstattet. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
11. Rechtswahl
11.1. Diese AGB unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12. Sonstige Bestimmungen
12.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen.
13. Pistenrettung
13.1. Die jeweils verkaufenden Unternehmen bieten teilweise einen eigenen Rettungsdienst an und es steht diesen frei, einen Kostenersatz für die entstandenen Aufwände zu verlangen.